TFP Vertrag

Vorwort

Warum überhaupt ein Vertrag?
Ein Ehevertrag schließet man nicht aus Misstrauen und Missgunst.

Im Falle des Falles sind die wichtigsten Punkte für beide Parteien geregelt, für individuelle Ergänzungen bin ich stets offen. Den vollständigen Vertrag bekommst du vorab, dies soll die wichtigsten Punkte zusammenfassen.

Stand vom Oktober 2024 - TFP Vertrag v12

Shooting-Verlauf

Das Shooting beginnt, sobald beide Vertragspartner dazu bereit sind. Posen und Outfits, die nicht dem
oben genannten Aufnahmebereich und Produktionszweck entsprechen oder die persönlichen Grenzen
überschreiten, dürfen vom Model abgelehnt werden. Die Vertragspartner nehmen freiwillig und auf
eigene Gefahr am Shooting teil.
Es ist dem Model gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines/ihres Vertrauens mitzubringen.

Namensnennung / Verlinkung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Verlinkung der Accounts, soweit die Plattformen
die technische Möglichkeit bieten und die Accounts beiden Vertragspartnern bekannt sind. Bei der
Veröffentlichung der Bilder durch das Model, ist die Namensnennung des Fotografen gestattet. Bei der
Namensnennung des Fotografen darf nur der Vor- und/oder Accountname genannt werden.
Dem Fotografen ist bei der Namensnennung des Models gestattet, folgende Namen zzgl. dem
Accountnamen zu nennen: (eine Auswahl)

  • Vorname
  • Nachname
  • Pseudonym
  • Anonym

Bildrechte und Nutzung

Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotografien werden alleiniges Eigentum des Fotografen,
ein Herausgabeanspruch des Models besteht nicht. Ausschließlicher Urheber an allen Bildern ist der
Fotograf. Die Parteien vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für
jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den durch den Fotograf von dem Model angefertigten Bilder
auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Veräußerung der
Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
Ebenfalls
kann der Fotograf die Bilder für Fotowettbewerbe und Ausstellungen (§ 18 UrhG) verwenden. Im Falle
von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

Das Model erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre
Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Bilder in voller Auflösung, die gegebenenfalls vom
Fotograf bearbeitet wurden. Die Auswahl der entstandenen Aufnahmen trifft der Fotograf. Dabei können
alle entstandenen Bilder durch den Fotografen, dem Model in reduzierter Auflösung zur Sichtung
bereitgestellt werden. Beide Vertragspartner sind dazu berechtigt, einzelne Aufnahmen für die
Verwendung zu sperren, wenn diese als unvorteilhaft erachtet werden.
Die Anzahl der Bilder wird durch
die Auswahl festgelegt. Die Veröffentlichung der in reduzierter Auflösung bereitgestellten Bilder ist
untersagt.

Der Fotograf liefert die finalen Bilder als kryptischen Download-Link an das Model. Das Model muss die
Daten innerhalb eines Kalendermonats kopieren. Anschließend wird der Download-Link deaktiviert.
Diese Bilder darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z.B. Bewerbungen,
erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch bspw. in Internet-Seiten,
Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos
verwenden.

Die Bilddaten dürfen nicht vom Model verfremdet oder durch Apps oder Programme verändert werden,
auch nicht durch Dritte.
Jede Veränderung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Fotografen. Das
Anpassen der Bilddimensionen, Kacheln o. Ä., sollte dies für eine SocialMedia-Plattform nötig werden,
ist gestattet. Das Model darf die Bilder z.B. für Social Media Plattformen zensieren.

Beide Vertragspartner dürfen die Bilddaten zu Zwecken der Promotion, innerhalb von SocialMedia-
Plattformen teilen. Das Model stimmt zu, dass die Bilder auf Plattformen wie Facebook, Instagram, der
Webseite des Fotografen, YouTube, Twitter und ähnlichen SocialMedia-Plattformen veröffentlicht werden
dürfen. Zusätzlich dürfen sie auch als Print produziert und zur Eigenwerbung genutzt werden.

Bei Bildern, bei denen die Aufnahmebereiche Teilakt oder (verdeckter) klassischer Akt zutreffen. Kann
das Model innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der finalen Bilder eine weitere Auswahl treffen
und bestimmte Bilder von der Online-Veröffentlichung ausschließen. Der Fotograf bestätigt dem Model
diese Auswahl mittels Digital-Abzug (PDF). Nach Bestätigung der zusätzlichen Auswahl oder Ablauf der
Frist von zwei Wochen dürfen die Bilder wie in § 3 und § 4 festgelegt veröffentlicht werden.

Vertragsbrüche

Bei unberechtigter kommerzieller Nutzung der Bilder oder der Veröffentlichung in pornographischen oder
ähnlichen unseriösen Medien durch das Model oder dem Fotografen ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe von 200€ zu entrichten.
Beide Parteien haften nicht für eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte.